Die Linkspartei und die Wikipedia [updated]

Nicht das es in den letzten Wochen schon genügend Ärger gegeben hätte. Nein, neben einer einstweiligen Verfügung die Arcor zwingt http://www.youporn.com zu sperren und der meiner Meinung nach sehr gelungegen Gegenaktion von Tobias Huch, braut sich nun schon wieder eine Kuriosität zusammen:

Katina Schubert, ihres Zeichens stellvertretende Bundesvorsitzende der Linkspartei, hat nach ihren eigenen Angaben Strafanzeige gegen “Wikipedia-Verantwortliche” gestellt. Konkret wirft sie der Wikipedia Verbreitung verfassungsfeindlicher Symbole vor.

Zitat der Presseerklärung:

Es kann und darf nicht sein, dass Einträge aus NS-Quellen zitieren und weit über das, rechtlich geschützte, Maß an Aufklärung hinaus Materialien und Kennzeichen verfassungsfeindlicher und verbotener Organisationen Verwendung finden.

Meine Anzeige soll die Betreiber zwingen, bei Beibehaltung der offenen Struktur, politische und ethische Standards einzuführen, die es Nazis unmöglich machen, ihren braunen Müll als lexikalisch wertvolles Wissen auszugeben und im Netz zu verbreiten.

Arne Klempert, Geschäftsführer der Wikimedia Deutschland, gibt an, von der Anzeige erst über die Presse erfahren zu haben. Eine Kontaktaufnahme Katina Schuberts hätte im Vorfeld nicht stattgefunden. Heise Online berichtet, dass Katina Schubert nicht in der Lage gewesen wäre, eine Adresse des Betreibers zu ermitteln.

Inzwischen haben sich laut Golem zahlreiche Mitglieder der Bundestragsfraktion der Linken von dem Vorfall distanziert.

Um Katina Schubert ein wenig zu helfen:

  • Die Wikimedia Deutschland e.V. ist nicht der Betreiber der Wikipedia Deutschland
  • Der Betreiber der Wikipedia ist die Wikimedia Foundation Inc.
  • Die Anschrift der Wikimedia Foundation Inc. ist durch einen Klick auf “Impressum” auf de.wikipedia.org leicht zu ermitteln
  • Dies in Deutschland übrigens gesetzlich vorgeschrieben, siehe auch§5 des Telemediengesetzes
  • Die Verwendung “verfassungsfeindlicher” Symbole im Kontext einer Enzyklopädie ist meines Wissens vom Gesetz gedeckt (siehe auch § 86 Abs. 3 StGB, vielen Dank für den Link an Tim Bartel)
  • Wenn man schon Strafanzeige stellt, sollte man wenigstens auf konkrete Stellen verweisen und nicht nur vage von der “Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole” reden

Letztendlich bleibt für mich nur die Frage offen, ob man eine derartige Partei noch guten Gewissens wählen kann. Ich persönlich glaube, dass sich Katina Schubert mit diesem Vorfall ganz sicher keinen Gefallen getan hat. Von einer Person, die sich in einer solchen Position befindet, hätte ich deutlich mehr Sorgfältigkeit und Umsicht erwartet. Aber wenn schon der Klick auf Impressum zuviel verlangt ist …

Update:

Inzwischen hat die Nachrichtenagentur Reuters eine internationale Pressemeldung über die Aktion von Katina Schubert herausgegeben. Zweifellos hat sie dadurch einiges an Publicity gewonnen. Sie scheint nach dem Motto “Jede Publicity ist gute Publicity” vorzugehen. Erschreckend, dass es so jemand schafft, Vize einer Bundestagsfraktion zu werden.

Vielen Dank an derTutsi für den Hinweis.

3 Responses to “Die Linkspartei und die Wikipedia [updated]”

  1. Tim 'avatar' Bartel Says:

    Dein Wissen trügt dich nicht. Du kannst den rechtlichen Hintergrund in § 86 Abs. 3 StGB nachlesen.

  2. mein-parteibuch.com » PDS-Politikerin Katina Schubert zeigt Wikipedia an Says:

    [...] Vorsitzende der Partei “Die Linke” mit Namen Katina Schubert gegen “Wikipedia” wegen der Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole Strafanzeige gestellt [...]

  3. der Tutsi Says:

    Da der Schnellschuss schon national nach hinten losgegangen ist, wird die gute Katina Schubert jetzt auch international belächelt, denn die Nachrichtenagentur Reuters hat gestern einen recht direkten Artikel veröffentlicht, der wohl weltweit für einiges Kopfschütteln sorgen wird. So kann man sich auch kurz vor Weihnachten die Karriere versauen…

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